Was kostet ein Sachverständiger?

Die Frage nach den Kosten eines Sachverständigen lässt sich nicht pauschal beantworten. Gern unterbreite ich Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag. Einige Kosten habe ich Ihnen in unten stehender Tabelle aufgelistet. Die Berechnung es Honorars erfolgt in Anlehnung an das Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG).

Honorer je Stunde (§9) in der Honorargruppe 6

Fahrtkostenersatz (§5)

Anfertigung von Ausdrucken/Kopie schwarz/weiß bis 50 Seiten

Anfertigung von Ausdrucken/Kopie schwarz/weiß über 50 Seiten

Farbausdrucke

Lichtbilder farbig / erster Abzug

Lichtbilder farbig / weitere Abzüge

75,00 € / Stunde

0,30 € je Kilometer

0,50 € je Seite

0,15 € jede weitere Seite

2,00 € je Seite

2,00 € je Foto

0,50 € je Foto



Beispielrechnung für ein Bauschadensgutachten:

Honorer je Stunde (§9) - 12,5 Stunden

Fahrtkostenersatz (§5) - 35 km

Ausdrucken/Kopie schwarz/weiß - 22 Seiten

Farbausdrucke - 5 Seiten

Lichtbilder farbig / erster Abzug - 0 Fotos


75,00 € / h

0,30 € / km

0,50 € /Seite

2,00 € je Seite

2,00 € je Foto


Summe:


937,50 €

10,50 €

11,00 €

10,00 €

0,00 €


969,00 €

(zzgl. MwSt.)



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